Bei den Soft-Lasertherapien sind grundsätzlich zwei Kategorien zu unterscheiden: A) Therapeutische Behandlungen. B) Kosmetische Interventionen.
Zur Gruppe A) gehören alle jene Eingriffe, bei welchen das Skalpell durch den CO2-Laser ersetzt wird. Das heisst, die Entfernung von kleinen Haut-Tumoren aller Art, über deren Gutartigkeit Zweifel bestehen, sich durch beständiges Wachstum auszeichnen oder aber beim Rasieren und anderen Vorgängen stören.
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In die Gruppe B) fallen jene Behandlungen, die nur der Kosmetik dienen. Meist handelt es sich um kleine Hautanhängsel, Mini-Geschwulste oder Flecken, die einfach stören. Zu dieser Kategorie gehören auch erweiterte Blutgefässe im Gesichtsbereich (Coupe rose). Für diese Gefässveränderungen wird vor allem der sehr teure Farbstofflaser eingesetzt. Bestehen Zweifel über die Gutartigkeit (Dignität) einer Hautveränderung, wird immer eine Histologie (Gewebeuntersuchung) verlangt, was natürlich mit Zusatzkosten verbunden ist. Die Lasertherapien werden nur dann nicht von den Kassen übernommen, wenn es sich um rein kosmetische Eingriffe handelt.
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